Ich vertrete insbesondere Mandantinnen und Mandanten auf den Rechtsgebieten der Nebenklage bzw. Opferrechte, des Familienrechts und der Strafverteidigung.

Da ich schwerpunktmäßig Betroffene sexualisierter und häuslicher Gewalt vertrete, übernehme ich keine Mandate, die eine Verteidigung wegen Vorwürfen von sexualisierter und häuslicher Gewalt umfassen. Dies halte ich für notwendig, um meiner Parteilichkeit für die Betroffene in dieser Frage Ausdruck zu verleihen und Interessenskonflikte zu vermeiden.

Aufgrund meiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt mir die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.

 

Strafverteidigung

Ein Strafverfahren ist häufig mit großen Unsicherheiten und Ängsten verbunden. Die einzelne Person sieht sich mit einer scheinbar übermächtigen Staatsmacht konfrontiert. Hier setzt meine Tätigkeit als Strafverteidigerin an. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich Handlungsoptionen, eine Verteidigungsstrategie und passende Reaktionen auf den jeweiligen Vorwurf.

Die Tätigkeit einer Strafverteidigerin bereits im polizeilichen Ermittlungsverfahren ist entscheidend. Daher sorge ich auch im Vorfeld eines Gerichtsprozesses dafür, dass Ihre Rechte bei den einzelnen Ermittlungshandlungen gewahrt werden, kümmere mich um den Schriftverkehr und setze die erarbeitete Verteidigungsstrategie um.

Meine Tätigkeit als Strafverteidigerin gründet auf der Überzeugung, dass in einem demokratischen Staat jeder Mensch Zugang zu einer professionellen und kompetenten Strafverteidigung haben muss.

 

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst so vielfältige Themen wie Trennung, Scheidung und die wirtschaftlichen Folgen (Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich); Kindschaftssachen (Umgang, Sorgerecht); aber auch gestalterische Familienplanung (Eheverträge, Adoption). etc.

Allen diesen Themen ist gemeinsam, dass sie emotionale und wirtschaftliche Fragen aus dem höchstpersönlichen Bereich berühren. Es braucht ein gutes Gespür, um einzuschätzen, wann Konflikte im Bereich des Familienrechts streitig und wann einvernehmlich gelöst werden sollten. Meistens findet man nur mit Ruhe und viel Fingerspitzengefühl langfristige Lösungen, die für alle Seiten passend sind. Die private Dimension des Familienrechts führt dazu, dass über rechtliche Auseinandersetzungen häufig auch persönliche Konflikte und Verletzungen thematisiert und aufgearbeitet werden. Insbesondere Trennungen können für die Partner sehr verletzend sein. Meine Rolle in diesem Prozess ist, diese Verletztheit und Trauer als Teil des Prozesses ernst zu nehmen und gleichzeitig den Blick hin zu rechtlichen Vorgaben und passenden Rahmenkonzepten zu leiten, die der Situation gerecht werden und dabei stets Sachlichkeit und Professionalität voranzustellen.

Manchmal geht es im Familienrecht allerdings auch um hoch existentielle Fragen, bei denen es keine Kompromisse geben kann, beispielsweise wenn es um das Sorgerecht für gemeinsame Kinder nach einer Gewaltbeziehung geht. Ich kann im Fällen von häuslicher Gewalt, bei denen die rechtlichen Auseinandersetzungen häufig mit strafrechtlichen Aspekten zusammengeht, eine umfassende Vertretung anbieten – mit meinem anderen Arbeitsbereich, der Nebenklage und Opferrecht bin ich für die Besonderheiten einer Trennung nach Gewalterfahrung entsprechend vorbereitet.

 

Nebenklage/Opferrechte

Betroffene von sexualisierter oder körperlicher Gewalt erhalten bei mir spezialisierten und professionellen Rechtsbeistand: von der Beratung zur Erstattung einer Strafanzeige, über die Unterstützung im Ermittlungsverfahren bis zur Vertretung in der Gerichtsverhandlung. Das Bedürfnis nach rechtlicher Unterstützung beschränkt sich für Betroffene von Gewalt häufig nicht auf die Vertretung im Strafprozess. Daher bin ich auch auf den Gebieten des sozialen Entschädigungsrechts (Opferentschädigungsgesetz) und bei eventuellen zivilrechtlichen Schadensersatz-/Schmerzensgeldansprüchen tätig.

Bei meiner Beratung und juristischen Tätigkeit steht die Wiedererlangung von Handlungsmacht nach der häufig erlittenen Ohnmachtserfahrung im Vordergrund. Verschiedene Menschen haben verschiedene Arten, Erlebtes zu verarbeiten und auch verschiedene Bedürfnisse. Deshalb gibt es den „richtigen“ juristischen Weg nach erlebten Gewalttaten nicht. Ich zeige die unterschiedlichen rechtlichen Optionen und gleiche sie mit individuellen Zielen sowie Vorstellungen ab. Gerade wenn neben der Gewalttat noch andere rechtliche Fragen auftreten (z.B. Sorge- und Umgangsrechte oder Arbeitsrecht), sollten juristische Schritte gut überlegt sowie engagiert und professionell begleitet werden.

Häufig ist es notwendig bei Gewalttaten nicht erst im Nachhinein tätig zu werden, sondern die Schutzmöglichkeiten, die das Recht für Gewaltbetroffene zur Verhinderung weiterer Gewalttaten bereithält, zu nutzen. Bei mir finden Sie Beratung und Unterstützung beispielsweise bei der Beantragung und Durchsetzung von Gewaltschutzanordnungen (u.a. Kontaktverbote und Wohnungszuweisungen).